Oberösterreich

Im Land ob der Enns geht man in Sachen Förderung von Wohnungsneubau und Sanierung ein wenig eigene Wege. Stellvertretend dafür kann die NEZ stehen, die sogenannte Nutzenergiekennzahl, die sich aus dem Heizwärmebedarf bezogen auf ein A/V-Verhältnis von 0,8 ergibt – d. h., wenn ein Gebäude ein anderes A/V-Verhältnis hat, wird zur Ermittlung der NEZ auf das Norm-A/V-Verhältnis umgerechnet. Darüber hinaus wird in einem Fall die NEZ* ermittelt, das ist die NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen.

Neubau

Je nach NEZ werden Hypothekardarlehen seitens der OÖ. Landesbank Aktiengesellschaft in drei Kategorien gewährt (Einfamilienhaus, in Klammer die Sockelbeträge für Reihen- und Doppelhäuser):
Oö. Niedrigenergiehaus: 50.000 € (68.000 €) – NEZ ≤ 36 kWh/m² (NEZ* ≤ 45 kWh/m²)
Oö. Niedrigstenergiehaus: 53.000 € (71.000 €) – NEZ ≤ 30 kWh/m²
Oö. Minimalenergiehaus (vulgo Passivhaus): 61.000 € (79.000 €) – NEZ ≤ 10 kWh/m²
Zusätzlich zum Sockelbetrag können Steigerungsbeträge gewährt werden: für Barrierefreiheit 3.000 €, für die Verwendung ökologischer Dämmstoffe 8.000 €, 12.000 € je Kind. Die Kreditlaufzeit ist mit 30 Jahren etwas länger als sonst üblich, die Förderung erfolgt als Zinszuschuss in Höhe von 6 % des Darlehens.

Auch in Oberösterreich ist der Einbau „klimarelevanter innovativer Heizsysteme“ vorgeschrieben und es gelten Einkommensgrenzen, um zu den bezugsberechtigten „begünstigten Personen“ zu gehören:foerderungen_ooe1

Zusätzlich wurden einige ökologische Mindestkriterien definiert, darunter die Einhaltung bestimmter Luftdichtigkeitswerte oder etwa die raum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur.

Sanierung

foerderungen_ooe2„Die Sanierungsförderung besteht alternativ:
1. in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen oder
2. in Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder
3. in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.“

Einen Überblick über die Darlehenshöhen gibt nebenstehende Tabelle – bitte anklicken für eine größere Darstellung. Darüber hinaus finden sich etliche weitere sehr spezifische Möglichkeiten, Fördergelder für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu lukrieren, mit zum Teil nachgerade exotischer Anmutung und einem jeweils eigenen Antragsformular: „Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 2 Wohnungen“ oder „Errichtung von Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, Garagen, Tiefgaragenabstellplätze, altersgerechten Wohnungen oder Heimplätzen“ seien hier als willkürlich herausgegriffene Beispiele genannt. Eine Auflistung sämtlicher Antragsformulare findet sich hier.

Nützliche Links

Überblick: Förderungen zum Thema Bauen und Wohnen

Antragsformular Errichtung eines Eigenheimes, Reihenhauses oder einer 2. Wohnung (mit allen Infos)

Energieförderungen in Oberösterreich (Überblick auf den Seiten des Energiesparverbandes)
Energieförderungen in Oberösterreich (PDF)

Antragsformular Sanierung eines Hauses bis drei Wohnungen (SGD-Wo/E-5)

Formulare zum Thema Bauen und Wohnen

Hotline Energiesparverband: Neubauberatung, Energieberatung 0800 205 206 oder 0732-7720-14860
Infos:
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Telefon +43 732-7720-14143
4021 Linz, Landhausplatz 1