Herbert Gruber: Obmann des ASBN – Österreichisches Netzwerk für Strohballenbau, Strohballenbauer seit 2006, Buchautor (Bauen mit Stroh, Neues Bauen mit Stroh in Europa), Initiator von StrohNatur, Trainer beim ASBN und bei StrohNatur, im ESBA-Vorstand (European Straw Building Association), Partner von BuildStrawPro (Erasmus+), Make Your City Smart! (TU Vienna, FFG), Jump! – Training for Change (Erasmus+) and ACTeco – Online Training for Ecological Building (Erasmus+)
Anton Auer: professioneller Lehmputzer seit Jahrzehnten, Trainer bei den ASBN-Workshops auf der Virtuellen Baustelle seit 2012, Trainer bei Lehmkunst – eigene Workshop (Lehmputze, Lehmöfen, Tadelakt), Experte für Lehmputze, Spritzputz, Stampflehm, natürliche Sanierungen und Renovierungen, Kalkputz, Tadelakt
Peter Fleischhans: Trainer speziell für Praxisworkshops (Holzbau und Bauwesen, Strohballen-Infill, Elektroinstallationen) mit pädagogischem Hintergrund und Ausbildung als Tischler und Elektriker. Trainer auch für Photovoltaik, Installationen und energieeffiziente (Tiny) Häuser.
Ing. Viktor Gach: zertifizierter Strohballenbauer, Bauingenieur (Universität Brno) und Strohballenhaus-Planer für asbn und StrohNatur, Trainer, Bauphysik (Wärme, U-Wert, Feuchtigkeit) und Bautechnik, Konstruktion und Statik. Partner bei Strohnatur.cz
Karsten Bäsmann: ASBN- und Strohnatur Mitarbeiter, Kachelofenbauer, Hafner, Strohballenbauer und -berater, Lehmputzer, Trainer und Ausbilder in zahlreichen Workshops. STEP-Trainer für Bauphysik (Heizen), Installationen, energieeffiziente und autarke Häuser.
Heinz Michael Fischer: Trainer bei BiWeNa (Kalk und Lehm), professioneller Kalkputzer (Deutschland und Frankreich), STEP-Trainer für Kalkputze, Partner im Projekt Jump! Training for Change. Experte im Bereich natürliches Bauen. Michael wird im STEP-Kurs den Kalkputz in Theorie und Praktik unterrichten.
Mike Deveria: STEP zertifizierter Strohballenbauer, zusätzlicher Trainer und Helfer in vielen Kursen, auch Online-Kurse, Übersetzer (English native speaker), Mitglied der ecosystem restauration camps, Mitglied und Trainer des SBN in den Niederlanden.
Dipl. Arch. ETH Johannes Breitling: zertifizierter Fachmann für ökologisches und energieeffizientes Bauen, staatlich ausgezeichneter klima:aktiv-Kompetenzpartner, Obmann des Hauses der Baubiologie Graz, Mitglied im IBO (Institut für Baubiologie und Ökologie), Baumeister, Ziviltechniker für Architektur o.B., Strohballenhaus-Planer (Sanierung, Ständerbau, lasttragend), Bauphysiker, Energieberater (Stmk.)
Jakub Jirku: spezialisiert auf den lasttragenden Strohballenbau, hat aber viele weitere Skills als STEP zertifizierter Strohballenbauer (lasttragender Nebraska style, Strohballen-Infill, Lehm- und Kalkputze), STEP-Trainer für Lasttragenden Strohballenbau und in praktischen Workshops. Partner bei Strohnatur.cz
Alejandro Lopez: Gründer von Okambuva Coop (SB-Prefab-System), Strohballenbau- und Lehmputz-Trainer (Workshops seit 2012), Experte für CUT-Technik, reziproke Dächer, lasttragenden Strohballenbau und nachhaltiges, ökologisches Bauen.
Ausbilder an der Universität Valencia, Partner und Trainer bei StrohNatur
Die Kosten decken die Ausgaben für unsere Trainer, sämtliches Verbrauchs- und Unterrichtsmaterial, Seminarräume inkl. Getränke (Fruchtsäfte, Kaffee, Tee), den Lehrgangspass sowie den Zugang zu einer passwortgeschützten Lehrgangs-Plattform mit allen Präsentationen und Filmen, deinen Bewertungen sowie weiterführenden Links. Auf den Praxisbaustellen stehen Werkzeuge und Materialien für alle Teilnehmenden zur Verfügung. Während der Bauworkshops hast Du – in den meisten Fällen – die Möglichkeit, in einem Zelt oder in Gemeinschaftsräumen zu übernachten.
Nicht enthalten sind Unterkunft und Verpflegung (€ 25,-/Nacht/Person inkl. 3 Mahlzeiten/Tag, Duschen und Wäschewaschen in unserem Trainingszentrum), die An- und Abreise zum Training oder zu den Baustellen sowie Arbeitskleidung (feste Schuhe, Arbeitshandschuhe) und – falls vorhanden – eigenes Werkzeug.
In vielen Fällen sind das private Baustellen in Niederösterreich (Ravelsbach, Gmünd,…), Oberösterreich und Wien, wo asbn oder StrohnNatur mit Beteiligung der Workshop-Teilnehmer*innen Strohballenhäuser oder Teile davon baut. So lernst Du nicht nur von den Trainern, sondern auch voneinander. Die täglichen Arbeitszeiten sind dieselben wie bei den Theorie-Kursen 9:00-13:00 und 14:00-18:00 (7-8 Stunden/Tag).
Unsere Ausbildung zum zertifizierten Strohballenbauer / zur zertifizierten Strohballenbauerin ist
- einerseits eine Höherqualifizierung für Mitarbeiter in Planungsbüros, Zimmereien, Bauunternehmen usw.,
- zweitens eine Zusatzausbildung für (selbständige) Architekten, Zimmerer, Baumeister, Stuckateure und Trockenausbauer sowie Wärmedämmer selbst,
- drittens Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung für Menschen, die nicht aus der Baubranche kommen (Anfänger) und ein eigenes Strohballenhaus bauen wollen oder in einer (Strohbau-)Firma in Österreich oder Europa arbeiten wollen (nicht eigenverantwortlich). Aber um es klar zu sagen: Du wirst im STEP-Kurs nicht zum Zimmermann werden und höchstwahrscheinlich wirst Du nicht in der Lage sein, Dein eigenes Strohballenhaus alleine zu bauen, ohne die Unterstützung oder Hilfe vieler anderer Handwerker(innen) oder engagierter Menschen.
- und vierstens – unter Vorbehalt – eine Fachausbildung für Handwerker, die sich selbständig machen wollen. Unter Vorbehalt deshalb, weil eine Gewerbeanmeldung ohne Partner, die eine entsprechende Gewerbeberechtigung in das zu gründende Unternehmen einbringen, nur nach der Feststellung der individuellen Befähigung (dem Nachweis, dass die Gewerbeanmelderin/der Gewerbeanmelder die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das betreffende Gewerbe selbstständig ausüben zu können) erfolgen kann. Hier kann eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung erteilt werden (also eine individuelle Befähigung auf eine Teiltätigkeit, wenn die Befähigung nur für diese Teiltätigkeit des betreffenden Gewerbes vorliegt. Beispielsweise kann das Stuckateurgewerbe auf Lehm- und Kalkputze oder das Gewerbe Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer auf das Dämmen mit Strohballen eingeschränkt werden).
Im Juni 2009 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Einführung eines European Credit system for Vocational Education and Training (ECVET), – zu Deutsch, Europäischen Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung – , herausgegeben.
ECVET ist ein System des Transfers von Lernergebnissen der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Basis strukturierter Beschreibung und Dokumentation.
Weitere Infos über ECVET (in Österreich)
Derzeit bieten wir den STEP-Lehrgang nach NQR (Nationaler Qualifikations-Rahmen) im Niveau/Level 3 und Level 4 an.
Natürlich ist STEP keine Zimmerer- oder Baumeister-Ausbildung, die Statik kommt auch nur im Zusammenhang mit Strohbau vor. Für Österreich gilt deshalb:
Für die „§ 95-Gewerbe“ – Zuverlässigkeitsgewerbe wie Baumeister, Holzbau-Meister (Zimmermeister), Stuckateure und Trockenausbauer (z.B. Lehmputzer), Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer usw. ist ein Gewerbeschein nötig. In vielen Bereichen bekommt man diesen nur nach abgeschlossener Meisterprüfung, in den meisten Fällen ist auch zusätzlich Praxis notwendig. Ein Zimmermeister z.B. hat also bei uns üblicherweise 6 Jahre in der Ausbildung/Praxis verbracht, bevor er den Meistertitel bekommt und damit selbständig ein Gebäude errichten darf.
Um als selbständiges Unternehmen in Österreich Strohballenhäuser zu errichten, ist also immer ein Bau- und Zimmermeister notwendig, der die jeweils gültigen Normen kennt und hierfür die Haftung und Bauführerschaft (Bauleitung) übernimmt (oder es werden externe Bauführer bestimmt), das Fundament und die tragende Konstruktion errichtet (kann auch in Zusammenarbeit erfolgen), den Personal- und Materialeinsatz auf der Baustelle koordiniert und schließlich die Abnahme (Fertigstellungsanzeige) unterschreibt.
Die acht Theorie-Module werden zu fixen Terminen veranstaltet. Wenn Du an einem oder mehreren dieser Kurse nicht teilnehmen kannst oder wenn Corona-Restriktionen es der Mehrheit der STEPpers nicht erlauben, physisch teilzunehmen, wird der Kurs ONLINE mit Vollzeit-Trainerbegleitung in der gleichen Zeit abgehalten, aber zusätzlich oder stattdessen hast Du auch die Möglichkeit, den Kurs ONLINE ohne Trainer während des ganzen Jahres zu machen. Oder Du absolvierst den Kurs später.
Für die Praxis-Workshops gibt es meist Alternativen zu anderen Zeiten. Außerdem musst Du bei den fünftägigen Workshop (mit anschließender praktischer Prüfung) mindestens drei Tage von Anfang an anwesend sein (Einführung), Du bist also zeitlich etwas freier.
Bei den Theorie-Modulen kann es vorkommen, dass sich weniger als fünf Personen dafür anmelden, dann können wir diesen Kurs aus Kostengründen eventuell nicht anbieten. Kommt es zu so einer Stornierung einzelner Theorie-Module (von der du rechtzeitig vor Kursbeginn erfährst), hast du die Möglichkeit, diese Module ONLINE oder im nächsten Jahr in Österreich nachzuholen oder die Inhalte selbst zu lernen (du erhältst von uns die schriftlichen Unterlagen und den Online-Lehrgangs-Zugang) und in einer praktischen Prüfung im Praxismodul zu beweisen, dass du die geforderten Lernergebnisse beherrscht.
Sollte ein Praxisworkshop aufgrund von Verzögerungen in der Bau-Vorbereitung (Baumeister, Zimmermeister, Schlechtwetter) verschoben werden müssen, findet der Praxisworkshop entweder im selben Zeitraum auf einer anderen Baustelle statt oder es gibt Alternativen zu anderen Terminen.
Bei Absage nach Bezahlung der Kursgebühren gelten die selben Konditionen wie bei unseren 3-Tages-Workshops:
Stornierung: nach Bezahlung der Workshopgebühren und damit FIXER Reservierung ist eine Rücküberweisung des vollen Betrages nur bis 4 Wochen vor Workshopbeginn möglich.
Bei einer späteren Stornierung behalten wir uns die Hälfte des einbezahlten Betrages ein. Bei Stornierung ab 2 Wochen vor Workshopbeginn behalten wir uns den vollen Betrag ein (weil wir keine Möglichkeit mehr haben, Ersatz zu finden).
Findet ein Modul wegen zu geringer Beteiligung oder Corona-Restriktionen nicht statt und gibt es dafür auch keinen Ersatztermin, werden selbstverständlich alle vorab bezahlten Beträge dafür zurück überwiesen.
Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen unselbstständig Erwerbstätige sie als Werbungskosten bzw. Unternehmerinnen/Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.
Quelle: Arbeiterkammer
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich
Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt). Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen. Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.
Was als Aus- oder Weiterbildung gilt
Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.
Bildungsnachweis
Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Bei einem Studium gilt: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes
- den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder
- im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder
- bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt,
- oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.
Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
So viel Unterstützung gibts
Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Was noch zu beachten ist
Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.
Antragstellung und Auszahlung
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Quelle: Arbeiterkammer
Auch freie DienstnehmerInnen bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März 2011 anlässlich einer Musterbeschwerde der AK Wien.
Zugang zu Weiterbildungsgeld
Bis 2011 war freien DienstnehmerInnen der Zugang zum Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice verwehrt, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind und Beiträge leisten. Eine Weiterqualifizierung im Rahmen einer Bildungskarenz war ihnen daher praktisch unmöglich. Das Höchstgericht befand aber, dass mit dieser Einschränkung das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt wird.
Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht
- Wenn die notwendige Beschäftigungszeit für einen Arbeitslosengeldanspruch vorliegt
- Nach mindestens sechsmonatiger ununterbrochener, arbeitslosenpflichtiger Beschäftigung als (freie/r) DienstnehmerIn beim Arbeitgeber
- Wenn die Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens zwei bis maximal 12 Monate vereinbart wurde.
- Wenn der Besuch einer Bildungsmaßnahme von 20 Wochenstunden (bzw. beim Bestehen von Betreuungspflichten für ein Kind bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 16 Wochenstunden) nachgewiesen wird
Bildungsnachweis
Wenn Sie zur Weiterbildung ein Studiums betreiben, brauchen Sie für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes
- den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder
- im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder
- bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt, oder
- eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.
Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Eine der Grundvoraussetzungen für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ist die Anerkennung der Bildungseinrichtung (also des ASBN). Für die NÖ Bildungsförderung sind das Bildungsträger, die über eines der nachstehend angeführten Qualitätssiegel verfügen: Ö-CERT, CERT NÖ. Damit verbunden ist ein Qualitätsmanagement- und Auditverfahren, das ziemlich umfangreich ist. Auch die damit verbundenen Kosten sind erheblich. Damit müssten wir auch die Kosten für den Lehrgang erhöhen, da diese derzeit sehr knapp kalkuliert sind.
Das ASBN prüft deshalb gerade, ob eine solche Zertifizierung in Zukunft sinnvoll und machbar ist. Da die gesamte Abwicklung mehrere Monate dauert, ist für den bestehenden Lehrgang jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Anerkennung als zertifizierte Bildungseinrichtung vor Ende des Kurses erfolgt.
Unsere Förderung: Wir haben uns deshalb derzeit dazu entschlossen, Studenten und Lehrlingen sowie Arbeitslosen (die nachweislich keine Förderung erhalten), den Kurs günstiger anzubieten (Studentenpreis).
Hier ein guter Überblick über Fördermöglichkeiten auf help.gv.at
Das AMS bietet zum Teil Unterstützungen für Ausbildungen und/oder Umschulungen an (siehe dazu Bildungskarenz). Allerdings sind diese Unterstützungen oft an ein gewisses Alter des Trainees gebunden und hängen in manchen Fällen auch von der Vorab-Zusage eines Arbeitgebers ab, die Auszubildenden nach dem Lehrgang anzustellen. Erkundigt euch bei Eurer Arbeitsmarktverwaltung dazu selbst.
Wer nachweisen kann, dass er/sie arbeitslos ist bzw. bereits in einem Umschulungsprogramm steckt und keine Unterstützung bekommt, erhält deshalb bei uns den vergünstigten Preis für Studierende und Lehrlinge.