Diese Strohbaurichtlinie fasst die Erfahrungen und das Wissen der Strohbauakteure in Deutschland zusammen. Sie ist von Fachleuten und Mitgliedern des Fachverband Strohballenbau Deutschland e. V. (FASBA) für bisherige und zukünftige Beteiligte am Bau strohgedämmter Gebäude formuliert. Ihr Ziel ist es, diesen ein klares, abgesichertes Regelwerk an die Hand zu geben und damit für das Bauen mit Stroh einen Qualitätsstandard zu setzen. Es hat derzeit nicht den Rang einer anerkannten Regel der Technik.

Die Strohbaurichtlinie bezieht sich weitestgehend auf Konstruktionen, bei denen Strohballen als ausfachender, nicht druckbelasteter Wärmedämmstoff verwendet werden. Hier sind zahlreiche praktisch bewährte strohgedämmte Konstruktionen als nachgewiesen benannt und einfach genehmigungsfähig. Anderweitige Anwendungen werden daneben kurz angeführt.

2014 wurde die Strohbaurichtlinie aufgelegt und 2019 erstmals überarbeitet. Aktualisiert wurde die Umstellung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Baustroh auf eine Europäische Technische Bewertung, ein kleines Kapitel zu Nachhaltigkeit des Strohballenbaus eingefügt und kleinere textliche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen.

Derzeit (2019) sind in Deutschland schätzungsweise 450 strohgedämmte Gebäude errichtet worden. Es gibt gute Gründe, zukünftig deutlich mehr mit Stroh zu bauen, allen voran die hervorragende Ökobilanz strohgedämmter Gebäude.

Editor: FASBA: Benedikt Kaesberg (Redaktion), Dirk Scharmer (fachliche Begleitung), Britta Imhoff (Vorstand), Benediktinerabtei Plankstetten (überarbeitete Fassung)
English version: Barbara Jones (proof reading)

Link: FASBA Strohbaurichtlinie (DE)
Link: Straw Building Guideline UK (EN)

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