Bis zu 8.000 Euro für umfassende Sanierung – Förderaktion unterstützt Klimaschutz, forciert Energiesparen und stärkt Konjunktur

Wien (BMLFUW, BMWFW). Die Förderaktion des Bundes für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden startet heuer am Donnerstag, 3. März. Der Sanierungsscheck hilft beim Energiesparen, reduziert den CO2-Ausstoß und bringt Aufträge für Bauwirtschaft und Handwerker.

Die Förderkriterien 2016 bieten einen verstärkten Anreiz für den Einsatz von neuen, innovativen Technologien. Für Mustersanierungen bei Einfamilienhäusern gibt es eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Nach der Sanierung muss ein Heizwärmebedarf von maximal 40 kWh pro m2/Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 Prozent durch erneuerbare Energieträger erfolgen. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch, außenliegende Beschattung, Lüftungssysteme inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage oder Dachbegrünung. Mindestens zwei dieser Maßnahmen müssen umgesetzt werden.

Förderungen für Private und Betriebe

Private können ihre Förderanträge direkt bei den Bausparkassen und in den Bankfilialen einreichen. Unternehmen können ihre Förderanträge online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting (www.umweltfoerderung.at) stellen. Die Förderung für Sanierungen beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch hier gibt es einen Zuschlag für ökologische Baustoffe. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es ein spezielles Angebot. Heizungsumstellungen und Energiesparmaßnahmen bei „guter thermischer Qualität der Gebäudehülle“ werden weiterhin gefördert.

Heuer stehen 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderaktionen in den Bundesländern. Mit dem Sanierungsscheck wurden seit dem Start im Jahr 2009 mehr als 100.000 private Häuser und Wohnungen sowie 4.000 Betriebe thermisch saniert. Mit Förderungen von rund 590 Millionen Euro wurden Investitionen von 4,2 Milliarden Euro ausgelöst und 20,6 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Jetzt informieren auf www.sanierung16.at

Eine zentrale Fördervoraussetzung ist, dass das jeweilige Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 20 Jahre ist (Datum der Baubewilligung). Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen. Alle Details zu der am 3. März startenden Förderoffensive gibt es auf der Webseite www.sanierung16.at.

Rückfragehinweis:

Magdalena Rauscher-Weber
Pressesprecherin Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Tel.: +43 (0)1 711 00-6823
Mobil: +43 (0) 664 2226731
magdalena.rauscher@bmlfuw.gv.at

Mag. Volker Hollenstein
Pressesprecher Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Tel.: +43 (0)1 711 00-5193
Mobil: +43 (0) 664 5013158
volker.hollenstein@bmwfw.gv.at

BMLFUW-Presseaussendung vom 29. 2. 2016