Niederösterreich

Das in Sachen Strohballenbau wichtigste Bundesland hat sein Förderwesen deutlicher als andere Bundesländer auf ökologisch bzw. nachhaltig Ausgerichtetes ausgelegt, der Zugang zu den Informationen ist indes noch ein wenig komplizierter geraten als andernorts. Auch wenn dieser Beitrag nicht viel mehr als eine kommentierte Linkliste sein kann, sollte er doch den Einstieg in die Materie ein wenig erleichtern. Für Fragen zu Energieeffizienz, erneuerbarer Energie und Mobilität wurde der Förderkompass eingerichtet.

Neubau

Grundsätzlich funktioniert die Wohnbau- und Sanierungsförderung in Niederösterreich wie überall sonst auch: „Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst.“ Die Auszahlung erfolgt in drei Raten. Auch die Einhaltung des Mindeststandards beim Heizwärmebedarf, der Einbau eines innovativen klimarelevanten Heizsystems oder Einkommensobergrenzen für die Förderungswürdigkeit folgen dem bekannten Schema. (Die Obergrenzen sind mit € 40.000,– / € 65.000,– für eine/zwei Personen im Haushalt angesetzt.) NÖ-eigen ist hingegen der verpflichtende Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Heizungsanlage, wobei es von dieser Regel diverse Ausnahmen gibt.

foerderungen_noe1foerderungen_noe2Die Vergabe eines Förderungsdarlehens erfolgt nach einem Punktesystem und ist mit 100 Punkten à € 300,– bzw. € 30.000,– gedeckelt. In diesem spielt die Energiekennzahl die Hauptrolle, es gibt jedoch eine Vielzahl von ökologischen und nachhaltigen Möglichkeiten, eine nur halbwegs überzeugende EKZ quasi zu kompensieren, darunter sollen an dieser Stelle die Verwendung ökologischer Baustoffe (15 Punkte, nähere Infos zu den Kriterien im NÖ baubook), eine Dachbegrünung (5 Punkte) und die ökologische Garten- und Freiraumgestaltung (3 Punkte) hervorgehoben werden. Detailinfos sind der Abbildung links (Eigenheim) bzw. rechts (Reihenhaus) zu entnehmen, beide der Broschüre Wohnbauförderung Eigenheim entnommen. Bitte anklicken für eine lesbare Darstellung.

Einen eigenständigen Bereich bildet der Passivhausbau (EKZ ≤ 10): Das Punktesystem kommt nicht zum Tragen, der Darlehensbetrag beträgt € 40.000,–, mehr Ökologie rentiert sich nur in Form einer Photovoltaikanlage (€ 6.000,–, mindestens 2 kWpeak). „Wenn Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen“ können weitere € 4.500,– an Darlehen bezogen werden. Die Verwendung von z. B. Strohballen oder anderen ökologischen Bau- und Dämmstoffen ist hingegen irrelevant.

Sanierung

foerderungen_noe3foerderungen_noe4Für den Bereich Sanierung von Wohnungen und Eigenheimen gibt es eine eigene Broschüre  und einmal mehr ein Punktesystem. „Die Förderung ist ein jährlicher Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre; dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Darlehens“ (eines Kreditinstituts, kein Direktdarlehen des Landes). Die Berechnung der Punkte (1 Punkt = 1 % Förderung) erfolgt aufgrund der Positionen Energiekennzahl und Nachhaltigkeit. Gewünscht ist die umfassende Sanierung, wofür das Punktesystem Bonus-Sanierung greift (Abbildung links). Kommt dies nicht zum Tragen, muss man sich mit der Basis-Sanierung zufriedengeben (Abbildung rechts, anklicken für eine lesbare Darstellung der Screenshots aus der Broschüre Wohnbauförderung Eigenheimsanierung). In beiden Fällen können durch den Einsatz ökologischer Baustoffe bis zu 15 Punkte addiert werden, auch die schon oben angeführte Maßnahme Dachbegrünung trägt mit bis zu 4 Punkten ein Scherflein zur Erhöhung der förderbaren Summe bei.

Der Anteil der förderbaren Summe ist nicht gedeckelt. Erreicht man durch die Sanierungsmaßnahmen z. B. Passivhausstandard (EKZ ≤ 10), werden allein dafür 130 Punkte vergeben. Rechenbeispiel: Man nimmt 10.000,– Kredit auf und kommt auf angenommen 140 Punkte, dann bezuschusst das Land die Kreditrückzahlung mit 3 % per anno von 140 % der förderbaren Summe, in unserem Beispiel also 14.000,–, was über zehn Jahre 140×3×10=5.200 ergibt.

Von der Eigenheimsanierung streng zu unterscheiden ist die Wohnungssanierung, bei der es um den „großvolumigen Bereich“, also Gebäude mit mehreren Wohneinheiten und ab 500 m² Nutzfläche geht.

Nützliche Links

Bauen, Wohnen, Energie – Niederösterreich (help.gv.at)

Wohnbauförderung Eigenheim: Broschüre (PDF, Print kostenlos bestellbar)
Eigenheimförderung – Online-Berechnungsformular (unverbindlich)

Förderung Eigenheimsanierung: Broschüre (PDF, Print kostenlos bestellbar)
Antragsformular

NÖ-Energieberatung

NÖ-Bauberatung

Förderkompass: Info Förderungen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Mobilität

Ihre Kontaktstelle des Landes für die Wohnbauförderung
Amt der NÖ Landesregierung | Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Fachbereichsleitung: Herr Ing. Reisel, Tel. 02742/22133-14823
Stellvertretung: Herr Leutgeb, Dw -14036
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A