Wien
„Ein weites Feld …“ „Könnte man so sagen. Manche nennen es auch eine eigene Wissenschaft.“ Oberamtsrat Burghart Bartl, Gruppenleiter der MA50 – Gruppe Neubauförderung, ist sich der initialen Undurchschaubarkeit der Wiener Landschaft für Neubau und Sanierung von Eigentumswohnungen, Eigenheimen, Kleingartenanlagen, Dachgeschoßausbauten, Reihenhäusern, Zinshäusern … wohl bewusst. Das Fehlen einer hübschen Wohnbaubroschüre für so etwas wie einen ersten Überblick macht die Sache auch nicht einfacher. „Das Problem“, sagt Hr. Bartl dazu, „ist: Das Ding lebt.“ Soll heißen: Wer nicht über Jahre konsequent dranbleibt, wird sich zwangsläufig im permanent veränderlichen Vorschriftendickicht verirren.
Zuständigkeiten
Abgehend vom sonstigen Schema dieser Serie dieses Mal daher wirklich nur eine ausführlich kommentierte Linkliste. Am Anfang sämtlicher Förderungsbegehrlichkeiten in Wien steht der Wohnfonds Wien, wo man auch sämtliche Gesetzestexte, Verordnungen und Bestimmungen vorfinden kann. Jeder Antrag läuft über diese Stelle. Die weiteren Zuständigkeiten: Die schon erwähnte MA50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist für alles Förderrechtliche zuständig, während die MA25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser in technischen Fragen mit Rat und Hilfe zur Seite steht.
Was und wie wird gefördert?
Grundlage des Förderwesens ist die Landesdarlehensförderung, also ein (sehr) günstiger Kredit. Darüber hinaus sind nicht rückzahlbare Zuschüsse möglich, gestaffelt in Abhängigkeit von den mittels thermisch-energetischen Sanierungen erreichten Energiekennzahlen. Das angestrebte Optimum ist natürlich Passivhausstandard, wofür sich der Zuschuss auf 220 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche beläuft. Eine ökologische Baustoffwahl schlägt in puncto Förderungen nicht zu Buche, sehr wohl gibt es aber klima- und umweltschutzrelevante Verbote für den Einsatz besonders umweltschädlicher Produkte. Neben umfassenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es in Wien etliche punktuelle Förderungen, mit denen Geräte modernisiert, die Energieeffizienz erhöht, Barrierefreiheit erreicht oder z. B. die Umstellung auf Fernwärme umgesetzt wird.
Auch wer die häufigste Form des Wohnens in Wien gewählt hat, zur Miete nämlich, schaut keineswegs durch die Finger: Im Rahmen der Sanierungsverordnung sind Wohnungsverbesserungsdarlehen zu lukrieren, etwa für Sicherheitsmaßnahmen, alters- bzw. behindertengerechten Umbau oder auch Optimierung der Heizanlage.
Nützliche Links
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten – Dienststellenleitung und untergeordnete Stellen
MA 25 – Gruppe Neubau und Gebäudetechnik
MA 25 – Gruppe Technische Ersatzmaßnahmen
MA 25/MA 50 InfoPoint (gemeinsame Informationsstelle für Wohnungssanierung)