Bis vor wenigen Jahren durften Gebäude mit einer tragenden Struktur aus Holz wegen des Brandschutzes nur bis maximal 7 Meter Höhe errichtet werden. Mit Einführung der Musterbauordnung 2002 und der Muster-Holzbaurichtlinie (2004) wurde die Möglichkeit geschaffen, Holz bis zu einer Gebäudehöhe von 13 Meter einzusetzen. Allerdings wurde gefordert, dass die hölzernen Tragglieder mit einer nichtbrennbaren Bekleidung geschützt werden, die im Normbrand mindestens 60 Minuten lang eine Entzündung des Holzes verhindert (Klassifizierung K60). Zudem ist der Einsatz auf die Holztafelbauweise mit nichtbrennbarer Wärmedämmung beschränkt. Im Rahmen dieser Arbeit wurde durch Brandversuche der Nachweis erbracht, dass es unter Beibehaltung der K60 Brandschutzbekleidung und bei Beachtung weiterer konstruktiver Randbedingungen möglich ist, in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 auch Holztafelelemente mit brennbarer Wärmedämmung oder Massivholzelemente auszuführen, ohne das Sicherheitsniveau zu verringern. Weiter wurden auf der Grundlage von Brandversuchen und begleitenden theoretischen Überlegungen Brandschutzkonzepte erarbeitet, bei denen die Brandschutzbekleidung reduziert werden oder ggf. ganz entfallen kann, wenn die damit einhergehende Erhöhung des Brandrisikos im Rahmen von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten durch andere Maßnahmen kompensiert wird. Um Risikovergleiche zwischen den Brandschutzkonzepten praxisgerecht durchführen zu können, wurde eine in Skandinavien entwickelte semi-quantitative Risikomethode weiterentwickelt. Die Anwendung der Methode auf die vorgeschlagenen Brandschutzkonzepte hat ergeben, dass auch die Holztafelbauweise mit brennbarer Wärmedämmung oder mit reduzierter Brandschutzbekleidung und die Holzmassivbauweise sogar in unbekleideter Ausführung bei entsprechenden Kompensationsmaßnahmen das durch die Brandschutzanforderungen der Musterbauordnung und Muster-Holzbaurichtlinie vorgegebene Sicherheitsniveau in vollem Umfang erreichen.

Autor: Kampmeier, Björn; 19.10.2016

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