Vor dem Beginn der Bausaison 2016 gilt es, Pläne zu schmieden: nicht zuletzt Finanzierungspläne. Das ASBN beginnt deshalb mit diesem Beitrag eine Rundreise durch Österreich, um einen aktuellen Blick auf die Fördermöglichkeiten in den Bundesländern zu werfen.

Erste Station: Kärnten

Für einen guten Überblick empfiehlt sich die Serviceseite von help.gv.at: Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern » Kärnten bzw. der Download der Wohnbaufibel.
Die grundsätzliche Ausrichtung der Förderungen ist überall ähnlich, in Kärnten werden die Ziele so formuliert:
✘ Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau
✘ Passivhausstandard im Wohnungsneubau
✘ Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung
✘ Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Verbesserung der Gebäudeeffizienz (Wärmedämmung) und der Effizienz von Heizungs- und anderen Haustechnikanlagen sowie durch Einsatz erneuerbarer Energieträger für Heizung und Warmwasser

Anspruchsberechtigt sind „begünstigte Personen“, d. h. solche, die ein bestimmtes Familien-Jahreseinkommen nicht überschreiten.

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Neubauförderung

Mittels Energieausweis werden A/V-Verhältnis und Heizwärmebedarf eines Gebäudes ermittelt, daraus ergibt sich die Grundförderung pro Quadratmeter Nutzfläche. Liegt die Energiekennzahl unter dem in der Tabelle angeführten Mindestwert (z. B. 15 bei A/V > 0,8), erhöht sich die Grundförderung um weitere 50 Euro pro Quadratmeter; maximal sind so 675 €/m² möglich. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Energieausweis auch in die Online-Datenbank ZEUS-Kärnten eingespeist sein.
Dazu kommen diverse „Erhöhungsbeträge zur Grundförderung“: ökologische Bauweise, Niedertemperaturheizung, solarunterstützte Heizung, Komfortlüftung, Photovoltaik schlagen mit zusätzlichen Beträgen bis zu 12.000 Euro zu Buche. Jungfamilien können bis zu 10.000 Euro zusätzlich lukrieren, weitere Stichworte in dieser Hinsicht sind Gruppenwohnbau, Siedlungszentrum, strukturschwacher Raum und Barrierefreiheit.

Die letztlich ermittelte Fördersumme wird in Form eines Förderungskredits sowie zum kleineren Teil in Form eines mit Annuitätenzuschüssen geförderten Kredits gewährt.
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Wohnhaussanierungsförderung

Kommt mit bis zu 100 % Förderung der anerkannten Sanierungskosten zum Tragen, wenn von Fensterflächen, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke sowie energetisch relevantem Haustechniksystem zumindest drei „umfassend energetisch saniert“ werden und im Ergebnis bestimmte U-Werte erfüllt werden. Der Geltungsbereich der WHSF wurde auf „sonstige Gebäude“ erweitert, sofern diese für Wohnzwecke umgebaut werden.

An einzelnen Maßnahmen wird gefördert: Allgemeine Verbesserungsmaßnahmen mit bis zu 50 % der anerkannten Sanierungskosten, Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile mit bis 60 % bzw. 70 % bei besonders effektiven Maßnahmen, Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen bis 70 %, Maßnahmen für Menschen mit Behinderung bis 100 %.

Die Förderung wird in halbjährlichen 5-%-Anteilen des „förderbaren Kostenanteils“ über zehn Jahre ausbezahlt, wobei die „anzuerkennenden Sanierungskosten“ zwischen höchstens 300 und höchstens 500 €/m² Nutzfläche betragen.

Das einzige kleine Zuckerl für Strohballen-Enthusiasten findet sich in dem Zusatz: „Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen welche nicht mineralisch gebunden sind, werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 10 % erhöht.“

Nützliche Links

Bauen, Wohnen, Umwelt – Förderungen in Kärnten
Wohnbaufibel
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
Was wird gefördert?
ZEUS-Kärnten