Salzburg

Im Land Salzburg begegnen wir auf unserer Reise durch Österreichs Förderungslandschaft in Sachen Bauen, Wohnen und Sanierung einem Novum: Der Zuschuss besteht hier aus einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Geldleistung statt einem Darlehen, bei dessen Tilgung man unterstützt wird. Allerdings erfolgt die Auszahlung grundsätzlich erst nach Abschluss der baulichen Maßnahmen. Gefördert wird weiters „der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe“, wofür „der Verkäufer Bauträger nach den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung sein (muss)“.

Neubau

Auch die Ermittlung des Kreises der „begünstigten Personen“ sowie des Förderausmaßes folgt eigenen Salzburger Regeln:

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Das Ausmaß der Förderung ergibt sich aus der förderbaren Fläche, die wiederum von der Haushaltsgröße abhängt. Dabei wird aber keineswegs einfach die Anzahl der Köpfe gezählt: „Eine wachsende Familie wird einem 4-Personen-Haushalt gleichgesetzt“, ist z. B. in der obigen Abbildung zu lesen. Als „wachsende Familie“ gilt ein Ehepaar unter 45, foerderungen_salzburg2auch ohne Kinder, bzw. eine Lebensgemeinschaft mit einem Kind. Letztere gilt, gewissermaßen als Ausgleich für die bürokratische Herabsetzung im Vergleich zu „ordentlich verheirateten“ Paaren, dafür auch zugleich als „Jungfamilie“, definiert als wachsende Familie mit mindestens einem Kind. Bringt es eine Familie auf drei oder mehr Sprösslinge, gilt sie als „kinderreich“. Für letztere beide Kategorien sind Zuschläge zu lukrieren.

foerderungen_salzburg3Die Abbildung rechts zeigt die Tabelle für die Ermittlung der Förderungshöhe beim Erwerb. Vorsicht ist jedoch geboten: „Überschreitet der Kaufpreis des Objektes je Quadratmeter Wohnnutzfläche … Grenzwerte, wird der Grundbetrag gekürzt.“ (Siehe Seiten 11 bis 14 der Broschüre WBF-Eigentum). Links die entsprechende Tabelle für die Errichtung von Eigentum.foerderungen_salzburg4 Klick darauf öffnet eine größere Ansicht.

Keine Rolle für die Zuschusshöhe spielt der verwendete Baustoff, Ökologie beim Bauen bezieht sich in Salzburg ausschließlich auf den Einsatz der vielzitierten „innovativen klimarelevanten Systeme“ als Heizung bzw. auf die Festlegung von Mindeststandards in Bezug auf die Energieeffizienz.

Sanierung

Nr. 1 der geförderten Sanierungsmaßnahmen ist wenig überraschend die „Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle“ (bis zu 130 € je m² saniertem Bauteil), wobei Fenstertausch einen eigenen, mit bis zu 400 € pro Quadratmeter Fensterfläche geförderten Punkt darstellt. Danach kommen die energieeffizienzsteigernden Maßnahmen im Bereich Haustechnik. Eine Liste aller förderbaren Maßnahmen findet sich auf den Seiten 7 und 8 der Broschüre WBF-Sanierung.

Eine Salzburger Besonderheit stellt der Umstand dar, dass Gebäude ab einem Alter von fünf Jahren gefördert saniert werden können – die diesbezügliche Schwelle liegt ansonsten mit 20 Jahren deutlich höher. Anders als beim Erwerb oder der Errichtung muss zuerst die Förderung bewilligt sein, bevor mit den baulichen Maßnahmen begonnen werden darf, die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung.
„Der (nicht rückzahlbare, Anm.) Zuschuss beträgt bei größeren Renovierungen (ab 25 % der Gebäudehülle, Anm.) und Erfüllung der Standards für energieeffiziente Bestandsbauten 20 %, bei sonstigen Sanierungskosten 15 % von den förderbaren Sanierungskosten.“ Zuschläge für die Verwendung von ökologischen Baustoffen in Höhe von 0,5 % je Punkt nach dem „Zuschlagpunktesystem“ sind möglich. Das bezieht sich auf die bei größeren Renovierungen obligate Erstellung des Energieausweises, im Zuge derer diverse Parameter wie eben z. B. die CO₂-Bilanz von Baustoffen berücksichtigt werden.

Unter dem Stichwort „Solar- und Heizungsförderung“ wird fündig, wer ausschließlich Verbesserungen der Haustechnik vornehmen möchte. Gefördert wird bis maximal 30 % der Investitionskosten, und zwar:

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Nützliche Links

Bauen, Wohnen, Umwelt – Salzburg Achtung: Zum Zeitpunkt der Recherche waren auf der an dieser Stelle sonst präsentierten Übersichtsseite von help.gv.at veraltete Broschüren online! Gültig sind die Richtlinien gemäß folgender Publikationen:

„Die neue Wohnbauförderung!“ Eigentum, Solar und ökologisches Heizen, Beratung (Broschüre, PDF)
„Die neue Wohnbauförderung!“ Sanierung, Solar und ökologisches Heizen, Beratung (Broschüre, PDF)
Übersicht Infomaterial

Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR): kostenlose Beratung Tel.: 0662 62 34 55 0
Fragen zur Energieförderung? Kostenlose produktneutrale Energieberatung Tel. 0662 8042-315

Die neue Salzburger Wohnbauförderung – Kontakt und Team