Burgenland
Wie in Kärnten kommen auch im Burgenland grundsätzlich nur „begünstigte Personen“ als Förderungsnehmer infrage, anders als im südlichsten Bundesland gibt es aber nicht nur Ober- sondern auch Untergrenzen für das Einkommen. Weiters muss „dringender Wohnbedarf“ gegeben sein.
Gefördert wird: Errichtung, Sanierung inkl. Zu- und Ausbauten bzw. ganz allgemein „Schaffung von Wohnraum“, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit, aber auch der Ankauf eines nicht geförderten Eigenheimes bzw. einer nicht geförderten Eigentumswohnung, Investitionen in die Sicherheit (Alarmanlagen und Sicherheitstüren) und last but not least die Installierung einer Alternativenergieanlage.
Neubau
„Ein Neubaudarlehen kann frühestens ab dem Datum der Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung eingereicht werden.“ Neben dem einkommensabhängigen Grundbetrag (max. € 40.000,–) sind Zuschläge unter folgenden Stichworten möglich: Kindersteigerungsbetrag, Sozialzuschlag, Ortskernzuschlag, Barrierefreiheit, Ökozuschlag. Letzterer wird bei Unterschreitung der maximal zugelassenen Energiekennzahl (siehe Tabelle) gewährt und in Punkten bemessen, die jeweils 1.000 Euro wert sind: ab 25 % 6 Punkte, ab 50 % Unterschreitung 12 Punkte und ab 70 % 25. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in zwei Raten entsprechend dem Baufortschritt, die Kreditlaufzeit beträgt 27,5 Jahre.
Sanierung
Förderbare Sanierungsmaßnahmen zielen in erster Linie auf eine Verbesserung der Energiekennzahl ab. Der zu erzielende Mindestwert (siehe Tabelle) gilt bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen, d. h. mindestens drei von den Folgenden: Fenster, Dach oder oberste Geschoßdecke, Fassade, Kellerdecke sowie Heizung oder Warmwasserbereitungsanlage; außerdem Abbruch von tragenden Außenmauern, wenn zusätzliche energetische Maßnahmen gesetzt werden und es dadurch zu einer Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes kommt. Bei Einzelmaßnahmen greifen U-Wert-Vorgaben für die sanierten Bauteile.
Was im Burgenland alles unter „Sanierung“ fällt, wird großzügig ausgelegt, dazu gehören nämlich neben den üblichen Verdächtigen auch Maßnahmen wie Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Ausbau, Kaminsanierung, Verbesserung des Feuchtigkeitsschutzes, Instandsetzungsarbeiten oder auch das Teilen oder Zusammenlegen von Wohnungen bis hin zu Veränderungen des Grundrisses (sofern dies gemeinsam mit anderen förderbaren Arbeiten erfolgt).
Für die Berechnung des Grundbetrags und der Zuschläge gelten die Regeln analog zu jenen bei Neubau. Die Höhe des Ökozuschlags für die prozentuelle Unterschreitung der geforderten Maximal-Energiekennzahl ergibt sich nach folgender Tabelle (pro Punkt € 250,–):
Die schlechte Nachricht für Strawsome Builders zuletzt: Der Einsatz ökologisch vorteilhafter Baustoffe wird im Burgenland leider nicht eigens gefördert.
Nützliche Links
Bauen, Wohnen, Umwelt – Förderungen im Burgenland
Wohnbauförderung Burgenland: Grundlagen und Kontakte
Formulare (Ansuchen auf Wohnbauförderung können mit Bürgerkarte auch online gestellt werden)